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Wahlrechtsreform: Unmittelbare, direkte Wahl der Abgeordneten durch die Bürger

Die DEMOKRATEN wollen das im Grundgesetz festgelegte, in der Praxis aber nicht umgesetzte Prinzip der unmittelbaren Wahl des Abgeordneten durch ein neues, an der Idee der Direkten Demokratie ausgerichtetes Verfahren verwirklichen.

Danach kann sich der Abgeordnete nur als Direktkandidat (Erststimme) oder als Landeslistenkandidat (Zweitstimme) zur Wahl stellen. Die Absicherung von Parteifunktionären über eine günstige Plazierung auf der Landesliste einer Partei ist nicht mehr möglich.

Auf der Landesliste hat der Wähler je nach Menge der zu wählenden Abgeordneten eine entsprechende Anzahl von Stimmen, die er nach seiner Präferenz entweder gebündelt einem Kandidaten gibt („kumulieren“) oder auf verschiedene Kandidaten aufteilt, wobei er bei der Verteilung seiner Stimmen nicht an Kandidaten derselben Partei gebunden ist („panaschieren“). Die Kandidaten werden dadurch veranlaßt, sich als Persönlichkeiten und nicht nur als gesichtslose Repräsentanten von Parteien zu präsentieren. Der Bürger andererseits wird herausgefordert, sich über die Kandidaten zu informieren.

Die in unmittelbarer Wahl gewählten Abgeordneten gewinnen ein hohes Maß an Selbstvertrauen und Unabhängigkeit gegenüber ihren Parteien und Fraktionsführern. Sie können dem hohen Anspruch des Grundgesetzes, nur ihrem Gewissen verpflichtet zu sein, auch tatsächlich folgen. Abgeordnete wären nicht länger nur Sprachrohr von oben festgelegter Entscheidungen der Parteiführung.

Die DEMOKRATEN werden als Fraktion in den Parlamenten für sich den Fraktionszwang aufheben und versuchen, durch ihr Beispiel die anderen Parteien dazu zu bringen, sich allmählich von dieser dem Grundgesetz widersprechenden Praxis zu lösen. Die DEMOKRATEN werden für Abstimmungen der Vernunft und des Gewissens quer durch die Fraktionen werben und das versteinerte Ritual der Zustimmung der Regierungsfraktion und der Ablehnung der Oppositionsfraktion durch echte Debatten und Überzeugungsarbeit abzulösen versuchen. Es ist keine Staatskrise, wenn Regierungen gelegentlich mit Ihren Gesetzesvorhaben im Parlament keine Mehrheit finden. Regierungen werden lernen, mit Abstimmungsniederlagen im Parlament zu leben..

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nach oben drucken e-mail Datum: 06.01.2009 - 13:42     I     PageViews: 863     I     © 2006