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Präambel der Satzung der DEMOKRATEN

Die Partei der DEMOKRATEN ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes Artikel 21 (1) und des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Partei der DEMOKRATEN bekennt sich zu den freiheitlichen demokratischen Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Partei ist damit den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Menschenrechte verpflichtet. Die Partei wird die Umsetzung der Gedanken zur ganzheitlichen Reform des demokratischen Regierungssystems in Deutschland verwirklichen.

Dabei kommen folgende Grundprinzipien zur Anwendung:

◦    Selbstbestimmungsrecht der Bürger,

◦    Transparenz der staatlichen Ordnung,

◦    Gleichbehandlung der Bürger durch den Staat.

Die derzeitige Bevormundung der Bürger durch Instrumente staatlicher wie wirtschaftlicher Machtkonzentration widerspricht der Menschenwürde. Zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts wird die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzip gefordert.

Dies bedeutet: Sämtliche Entscheidungszusammenhänge sollen so nahe wie möglich im Wahrnehmungsbereich des Bürgers gelöst werden. Der Mensch trifft zunächst eigene Entscheidungen und wendet sich an seine Familie und an die freie Wirtschaft, um seine Belange zu organisieren. Erst wenn in diesen Bereichen keine Lösungen denkbar sind, wird eine staatliche Ebene angesprochen.

Die Partei erstrebt eine Veränderung der politischen Strukturen und Abläufe dahingehend, dass

◦   die persönliche Freiheit des Einzelnen gestärkt wird,

◦   der Frauenanteil in politischen Entscheidungsgremien sichtbar erhöht wird,

◦   der Einfluss des Staates auf wirtschaftlichem Gebiet reduziert wird.

Verfassungskonform mit dem Grundgesetz verfolgt die Partei der DEMOKRATEN den Zweck, die Verfassungen und die Politik der Kommunen, Länder, des Bundes und Europa so auszugestalten, wie es der Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger entspricht.

Der Staat muss nach dem Transparenzprinzip in Bund, Bundesländer, Kreise und Kommunen sowie in der EU mit durchsichtigen Organisationsstrukturen das Selbstbestimmungsrecht weitestgehend ermöglichen. Demokratie ist nur dann möglich, wenn der Bürger den staatlichen Ebenen die jeweiligen Entscheidungs- und Finanzkompetenzen eindeutig zuordnen kann.

Sofern alle staatlichen Maßnahmen am Gleichbehandlungsprinzip ausgerichtet werden, wird zwischen Bürger und Staat ein Vertrauensverhältnis geschaffen. Einerseits müssen alle Generationen der Gesellschaft gleich behandelt werden, andererseits gilt es, allen Bürgern durch gleiche Rahmenbedingungen mehr Chancen zur eigenen Entwicklung zu ermöglichen.

Die Grundlage der Selbstverwirklichung eines jeden Menschen bildet in einer nach diesen Prinzipien bewusst gestalteten Ordnung seine Arbeitskraft. Die eigene Arbeitsleistung bildet die Voraussetzung zur selbstbewussten Teilnahme am allgemeinen Wohlstand. Die Übernahme von mehr Eigenverantwortung und mehr Eigenleistung bildet somit die Grundlage für den Anspruch auf mehr menschliche Freiheit und unmittelbarer Anteilnahme am gesellschaftlichen Geschehen.

Ausgrenzungen von Bevölkerungsgruppen und die Abhängigkeit von staatlicher Wohlfahrt gefährden den sozialen Frieden; sie widersprechen dem Gleichbehandlungsprinzip. Die Partei greift die heutigen, massiven Probleme in Staat, Kultur und Wirtschaft als Herausforderung und Ausgangspunkt für umfangreiche Chancenerweiterungen auf.

Dem Freiheitsbewusstsein und dem Selbstbestimmungsgedanken der Bürger wird zu Beginn des gerade angebrochenen neuen Jahrtausends eine demokratische Plattform für die Umsetzung erweiterter Entscheidungsräume und den Rückbau staatlicher Bevormundung geboten. Der Satzungszweck soll dabei die Willensbildung des Volkes im Hinblick auf den Abbau von Bürokratie, Hierarchie und einer quasi Monopolstellung der heute herrschenden politischen Parteien erleichtern.

Von elementarer Bedeutung und daher möglichst anzustreben sind einstimmige Beschlüsse und nur ausnahmsweise ⅔-Mehrheiten.

Die Partei tritt ein für ein nachhaltiges und ökologisches Handeln gegenüber allen Generationen sowie die Bewahrung solidarischer Sozialsysteme.

Die Partei verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Partei dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Parteimitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Partei fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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nach oben drucken e-mail Datum: 06.01.2009 - 13:26     I     PageViews: 904     I     © 2006